Nachlaufzeitmessung

Der Funktionsaufbau für Ihre Maschine nach DIN EN ISO 61496 und 13855

Sind an einer Maschine Schutzeinrichtungen wie Sicherheits-Lichtschranken, Laserscanner, Zweihandschaltungen oder Trittmatten installiert, muss der Sicherheitsabstand zwischen Schutzeinrichtung und Gefahrenstelle mit Hilfe einer Nachlaufzeitmessung ermittelt werden. Das Nachlaufmessgerät ermittelt die Nachlaufzeit und den Nachlaufweg einer gefahrbringenden Bewegung und errechnet so den nötigen Sicherheitsabstand zur Gefahrenstelle.

Der Eingriff in die Maschinensteuerung ist nicht notwendig.

Typische Einsatzgebiete für die Nachlaufzeitmessung sind Pressen, Roboter, Stanzen, Rundtaktautomaten oder Montagesysteme.

Die Nachlaufzeitmessung wird vor dem erstmaligen Inverkehrbringen oder einer wesentlichen Änderung der Maschine durchgeführt.

Bei einem bestehenden Maschinenpark empfiehlt es sich deshalb, im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in festgelegten und regelmäßigen Zeitabständen eine Nachlaufzeitmessung durchführen zu lassen.

Bei Pressen, Stanzen, Nietmaschinen, sowie Maschinen mit Handbeschickung wird eine Nachlaufzeit-messung in einem Zeitabstand von mindestens 12 Monaten empfohlen.

Nur so können Veränderungen der Nachlaufzeit und damit des Sicherheitsabstands zu einer Gefahrenstelle ermittelt werden.

Die Vorgaben für die Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Abschnitt 3 §15 - §17 festgelegt. Die Messungen werden protokolliert und dem Kunden in einem Protokoll mit den Messwerten übergeben. Bei bestandener Prüfung wird ein Prüfetikett an die Maschine angebracht.

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